MÖCHTEN SIE WISSEN, OB SIE IHRE ZÄHNE AUFHELLUNG KÖNNEN?
Eine Zahnaufhellung kann grundsätzlich bei jedem Menschen mit guter Mundgesundheit durchgeführt werden. Patienten mit Zahnproblemen, Karies, Abnutzung, empfindlichen Zähnen usw. benötigen möglicherweise eine vorherige Behandlung. Daher ist es wichtig, dass Ihr Zahnarzt eine Zahnaufhellung durchführt. Was das Alter betrifft, ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren eine Zahnaufhellung nicht möglich.
Die Auswahl der anzuwendenden Technik hängt im Wesentlichen vom klinischen Zustand des jeweiligen Patienten, seinen Erwartungen und der Schnelligkeit des gewünschten Behandlungserfolges ab. Ihr Zahnarzt berät Sie hinsichtlich der für Sie richtigen und geeigneten Technik, immer auf Grundlage des besten Verhältnisses zwischen Wirksamkeit und Sicherheit.
IST ZAHNAUFHELLUNG EFFEKTIV UND SICHER?
Obwohl es auf dem Markt (in Supermärkten, Apotheken und Fernsehgeschäften) rezeptfreie Produkte gibt, die als „Bleaching“ beworben werden, betont das OMD, dass die Sicherheit der professionellen Anwendung von Zahnaufhellungsprodukten unter Aufsicht eines Zahnarztes gewährleistet ist.
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen rezeptfreien Produkten und den von Fachleuten angewendeten Produkten, weshalb keine sicheren Aussagen über deren Wirksamkeit möglich sind.
Sicher ist, dass jegliche Gefährdung der Mundgesundheit des Anwenders nur dann vermieden werden kann, wenn dieser sich für die zahnärztliche Betreuung entscheidet.
WELCHE NEBENWIRKUNGEN KÖNNEN AUFTRETEN?
Im Allgemeinen hängen Nebenwirkungen – ob an Zähnen oder Zahnfleisch – von der Konzentration der Produkte, der Art ihrer Anwendung und dem spezifischen Zustand des einzelnen Patienten ab. Am häufigsten treten Zahnempfindlichkeit und leichte Zahnfleischbeschwerden auf, die normalerweise nach Absetzen der Behandlung verschwinden. Die falsche Anwendung höher konzentrierter Chemikalien, mit oder ohne Zusatzlampen, kann jedoch zu schwerwiegenderen und länger anhaltenden Verletzungen führen. Ihr Zahnarzt kann diesen Erkrankungen vorbeugen und sie medizinisch behandeln.
Benutzer, die Zahnrestaurationen und Prothesen haben, müssen diese am Ende der Aufhellungsbehandlung möglicherweise ersetzen oder reparieren, um die Farbe und Integrität der Zahnrestaurationen zu harmonisieren, da Aufhellungsprodukte die Farbe der Materialien, aus denen sie bestehen, nicht beeinflussen.
WER KANN SICH EINER ZAHNAUFHELLUNG UNTERZIEHEN?
Professionelle Zahnaufhellung ist eine ärztliche Handlung die nur von Fachpersonal im Bereich der Mundgesundheit durchgeführt werden können. Diese Einschränkung ist durch die Risiken gerechtfertigt, die mit der Art der verwendeten Bleichprodukte verbunden sind. Bei der Zahnaufhellung ist eine vorherige klinische Untersuchung erforderlich. Außerdem müssen vorbeugende chirurgische Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Anwender die Aufhellungsprodukte anwendet oder verwendet, um orale Komplikationen zu vermeiden und die Voraussetzungen für ein effektiveres Ergebnis zu schaffen. Durch die Anleitung und Anwendung durch den Zahnarzt wird ein übermäßiger Zeitaufwand oder eine unnötige Einwirkung von Bleichprodukten während der Behandlung vermieden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Risikofaktoren oder andere Erkrankungen im Mundraum vorliegen, die von einer Zahnaufhellung abhalten.
Bei rezeptfreien Produkten kann nicht gewährleistet werden, dass bei der Anwendung durch Dritte im Mund des Anwenders alle Hygiene- und Sicherheitsregeln eingehalten werden.
WELCHE AUFHELLUNGSMATERIALIEN UND -TECHNIKEN KÖNNEN VERWENDET WERDEN?
Frei verkäufliche Produkte dürfen nicht mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten, das Bleichmittel schlechthin. Aus diesem Grund wird die Wirksamkeit dieser rezeptfreien Produkte in Frage gestellt. In der Europäischen Union wurde die Garantie einer aufhellenden Wirkung sogar als irreführende Werbung geahndet.
Bei Behandlungen unter zahnärztlicher Aufsicht werden bei der Anwendung von Bleichmaterial zu Hause („ambulante Behandlung“) im Allgemeinen Produkte mit einer niedrigeren Konzentration (10 % Carbamidperoxid, die bis zu 16 % betragen kann) für unterschiedliche Zeiträume (von 1 bis 8 Stunden pro Tag) über mehrere Tage oder Wochen verwendet. Bei der Anwendung in der Praxis kann der Einsatz von Carbamidperoxid bis 16% und/oder Wasserstoffperoxid bis 6% erwogen werden. Die Anwendung dieser Produkte darf nur von Fachpersonal unter absolut kontrollierten Bedingungen erfolgen.
SIND LASER ODER ANDERE LICHTER ZUM AUFHELLUNG DER ZÄHNE NOTWENDIG?
Für die aufhellende Wirkung sorgen die gleichzeitig eingesetzten Chemikalien. Durch die Verwendung von Licht wird die chemische Reaktion der Produkte beschleunigt, um den Bleichvorgang zu beschleunigen.
WELCHE FRAGEN KÖNNEN SIE IHREM ZAHNARZT STELLEN?
Wenn Sie Fragen zu der Behandlung haben, die Sie erhalten möchten, scheuen Sie sich nicht, diese im Beratungsgespräch zu stellen oder weitere Nachforschungen anzustellen.
Sie können jederzeit versuchen, Folgendes zu klären:
- Welche Zahnaufhellungsbehandlungen gibt es und was sind ihre Unterschiede?
- Mit welchen Ergebnissen kann ich rechnen?
- Was kann ich bei verfärbten Veneers, Kronen oder Zahnprothesen tun, um sicherzustellen, dass sie zu meinen natürlichen Zähnen passen?
- Welche Risiken sind mit der Zahnaufhellung verbunden? Ist es mit Schmerzen verbunden?
- Wer führt die Behandlung durch? Welche Ausbildung und Erfahrungen haben Sie? Ist das Ergebnis für einen bestimmten Zeitraum garantiert?
- Wie erfolgt die Nachbehandlung und an wen kann ich mich nach dem Bleaching für eine Beratung wenden?